Unseren Patienten, und jenen die es werden wollen, bieten wir in unserem Versorgungsgebiet ein breites Leistungsspektrum. Mit Firmensitz in Memmelsdorf, Ortsteil Drosendorf, versorgen wir unsere Patienten im Stadt- und Landkreis Bamberg, mit Versorgungsschwerpunkt in den Gemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Scheßlitz.
„Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind“ (§ 1 Abs. 4 SGB XI) „Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen oder zu erhalten“ (§ 2 Abs. 1 SGB XI)
Unter Beachtung dieser Qualitätskriterien, können wir unseren Patienten diverse Leistungen der Grundpflege zur Verfügung stellen, diese sind u.a.:
Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI - Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (½ - jährlich bei Pflegegrad 2 & 3 sowie ¼ - jährlich bei Pflegegrad 4 & 5)
Die Behandlungspflege / häusliche Krankenpflege, dient der Umsetzung / Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels, die Behandlung erfolgt somit auf ärztliche Anweisung. Dementsprechend wird für die behandlungspflegerische Versorgung eine sogenannte „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ benötigt, die durch die jeweiligen behandelnden Ärzte ausgestellt werden kann.
Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie bei beispielhaften Tätigkeiten unterstützen:
Wir stellen somit eine ganzheitliche Versorgung für Sie sicher, die wir in der Privatsphäre Ihres eigenen Zuhauses anbieten können.
Diesem Leitmotiv folgen wir bei der täglichen Versorgung unserer Patienten, wobei die Umsetzung
der individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Fordergrund stehen.
Die zwischenmenschliche Begegnung auf Augenhöhe, ermöglicht unserem Pflegepersonal jedem
Patienten die ihm gebührende Achtung und Wertschätzung, unabhängig von seiner Person, seinem
Krankheitsbild, seiner politischen und/ oder religiösen Einstellung, seiner Herkunft sowie seiner
gesellschaftlichen Stellung, entgegenzubringen.
Voraussetzung für die Patientenversorgung ist nicht nur ein qualifiziertes Fachwissen, sondern auch
ein hohes Maß an Geduld und Einfühlungsvermögen, sowie das Verstehen der nonverbalen Sprache
(Mimik, Gestik, Nähe und Distanz).
Dieser Grundsatz hat sich sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Personalführung
bewährt.
Die Qualität unserer Arbeit und die Zufriedenheit der von uns Versorgten, spiegelt sich in den
Qualitätsnachweisen der alljährlichen Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI wieder.
Das Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung – Transparenzbericht – steht unter Aktuelles zur
Ansicht jederzeit zur Verfügung.
Kommen Sie mit Ihren Wünschen und Fragen einfach auf uns zu, wir nehmen uns selbstverständlich gerne Zeit für Ihre individuelle Beratung.